Barrierefreiheits­erklärung

Stand der Einhaltung

Biznalar-Konstruktionen (im Folgenden auch Website) entspricht teilweise dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September, da die unten aufgeführten Aspekte nicht erfüllt sind.

Inhalt nicht zugänglich

Der nachstehende Inhalt ist aus den folgenden Gründen nicht zugänglich: a. Nichteinhaltung des RD 1112/2018: Nicht anwendbar. Erfüllt 100% der Kriterien für die Barrierefreiheit im Internet.
    • Kriterium 5 – Allgemeine Anforderungen: Nicht anwendbar.
  • Zur Aktivierung eines Zugänglichkeitsmerkmals können nicht konforme Mittel erforderlich sein (Anforderung 5.2 Aktivierung von Zugänglichkeitsmerkmalen in UNE-EN 301549:2022).
    • Kriterium 6 – Fähigkeit zur wechselseitigen Sprachkommunikation: Nicht zutreffend.
  • Ein Frequenzbereich mit einer Obergrenze von mindestens 7000 Hz kann nicht garantiert werden (Anforderung Nummer 6.1 Sprachbandbreite der UNE-EN 301549:2022).
  • Es ist möglicherweise nicht möglich, eine bidirektionale Kommunikation über RTT zu ermöglichen [Anforderung 6.2.1.1 Kommunikation über RTT, UNE-EN 301549:2022].
  • Es ist möglicherweise nicht möglich, eine Zwei-Wege-Kommunikation mit Sprache und Text gleichzeitig zu ermöglichen (Anforderung 6.2.1.2 Gleichzeitige Sprach- und Textübertragung, UNE-EN 301549:2022).
  • Bei der RTT-Kommunikation kann der gesendete Text nicht eindeutig vom empfangenen Text unterschieden werden [Randnummer 6.2.2.1 Visuell unterscheidbare Anzeige der UNE-EN 301549:2022].
  • Die RTT-Sende- und -Empfangsadresse darf nicht softwarebestimmbar sein (Anforderung 6.2.2.2.2 Softwarebestimmbare Sende- und Empfangsadresse, UNE-EN 301549:2022).
  • Möglicherweise ist es nicht möglich, die Sprecheridentifizierung durch RTT zu ermöglichen [Anforderung 6.2.2.3 Sprecheridentifizierung, UNE-EN 301549:2022].
  • Es darf keine visuelle Anzeige der Echtzeit-Audioaktivität auf dem Bildschirm vorhanden sein (Anforderung Nr. 6.2.2.4 Visuelle Echtzeit-Audioanzeige mit Text, UNE-EN 301549:2022).
  • Es ist möglicherweise nicht in der Lage, die Kompatibilität mit anderen Systemen mit RTT-Funktionen zu gewährleisten (Anforderung Nummer 6.2.3 Interoperabilität der UNE-EN 301549:2022).
  • Es ist möglicherweise nicht in der Lage zu garantieren, dass die RTT-Eingabe innerhalb von 500 ms an das Netz übermittelt wird [Anforderung 6.2.4 RTT-Ansprechverhalten, UNE-EN 301549:2022].
  • Für die Durchführung interaktiver Unterstützungs- oder Antwortaufgaben darf keine Alternative zur Sprache angeboten werden (Anforderung 6.4 Alternativen zu sprachgestützten Diensten der UNE-EN 301549:2022).
  • Es ist möglicherweise nicht möglich, eine Mindestauflösung von QVGA für Videofunktionen zu garantieren (Anforderung 6.5.2 Auflösung der UNE-EN 301549:2022).
  • Es kann sein, dass es nicht möglich ist, eine minimale Videobildrate von 20 FPS während der Kommunikation zu garantieren (Anforderung Nummer 6.5.3 Bildrate, der UNE-EN 301549:2022).
  • Die maximale Zeit von 100 ms zwischen der Sprach- und Videodarstellung für den Benutzer darf nicht überschritten werden [Anforderung 6.5.4 Audio- und Videosynchronisation, UNE-EN 301549:2022].
  • Es darf kein Modus zur Sprecheridentifizierung für Gebärdensprachbenutzer in Echtzeit vorhanden sein [Anforderung 6.5.6 Sprecheridentifizierung mit Videokommunikation, UNE-EN 301549:2022].
    • Kriterium 7 – Videokapazität: Nicht anwendbar.
  • Es ist möglich, dass ein Videoplayer nicht über einen Betriebsmodus verfügt, der die Anzeige vorhandener Untertitel ermöglicht (Anforderung Nummer 7.1.1 Untertitelwiedergabe, der UNE-EN 301549:2022).
  • Es ist möglich, dass ein Videoplayer nicht über einen Betriebsmodus verfügt, der die Synchronisierung des Tons mit den Untertiteln ermöglicht [Anforderung 7.1.2 Untertitel-Synchronisierung, UNE-EN 301549:2022].
  • Es kann ein Videoplayer vorhanden sein, der nicht über ein System zur Speicherung von Untertiteln verfügt [Anforderung 7.1.3 Erhaltung der Untertitelung, UNE-EN 301549:2022].
  • Der Nutzer ist möglicherweise nicht in der Lage, die Merkmale der Untertitel an seine individuellen Anforderungen anzupassen [Anforderung 7.1.4 Merkmale von Untertiteln, UNE-EN 301549:2022].
  • Eine Betriebsart, die eine Sprachausgabe der verfügbaren Untertitel ermöglicht, kann nicht in allen Fällen bereitgestellt werden [Anforderung 7.1.5 Gesprochene Untertitel, UNE-EN 301549:2022].
  • Es kann sein, dass ein Player nicht über einen Modus zur Auswahl und Wiedergabe der verfügbaren Audiodeskription verfügt [Anforderung 7.2.1 Wiedergabe der Audiodeskription, UNE-EN 301549:2022].
  • Es ist möglich, dass es einen Player gibt, der keine Möglichkeit hat, die verfügbare Audiodeskription zu synchronisieren [Anforderung 7.2.2 Synchronisation der Audiodeskription, UNE-EN 301549:2022].
  • Es ist möglich, dass es einen Player gibt, der keine Möglichkeit hat, verfügbare Audiodeskriptionen zu speichern [Anforderung 7.2.3 Aufbewahrung von Audiodeskriptionen, UNE-EN 301549:2022].
  • Einige Seiten enthalten einen Videoplayer, der keine Bedienelemente für die Wiedergabe von Untertiteln und Audiodeskription auf der gleichen Interaktionsebene wie die übrigen Bedienelemente bietet [Anforderung 7.3 Benutzerkontrollen für Untertitel und Audiodeskription, UNE-EN 301549:2022].
    • Kriterium 9 – Für Webseiten geltende Anforderungen: Nicht anwendbar.
  • Es gibt nicht-textliche Inhalte, für die es keine textliche Alternative gibt oder deren Alternative nicht angemessen ist [Anforderung 9.1.1.1.1 Nicht-textliche Inhalte, UNE-EN 301549:2022].
  • Einige aufgezeichnete Videos haben keine textbasierten Alternativen oder Audioalternativen [Anforderung Nummer 9.1.2.1 Nur Audio und nur Video, von UNE-EN 301549:2022].
  • Einige aufgezeichnete Videos enthalten möglicherweise keine Untertitel (Anforderung Nr. 9.1.2.2.2 Untertitel (aufgezeichnet) der UNE-EN 301549:2022).
  • Einige voraufgezeichnete Videos auf der Website verfügen über keine Audiobeschreibung oder alternative Mittel [Anforderung 9.1.2.3 Audiobeschreibung oder alternative Mittel der UNE-EN 301549:2022].
  • Einige voraufgezeichnete Videos auf der Website verfügen nicht über eine Audiobeschreibung oder alternative Mittel (Anforderung 9.1.2.5 Audiobeschreibung (aufgezeichnet) der UNE-EN 301549:2022).
  • Auf einigen Seiten werden die Informationen, die Struktur und die Beziehungen nicht von der Software bestimmt oder haben keine Alternative als Text [Anforderung 9.1.3.1 Informationen und Beziehungen, von UNE-EN 301549:2022].
  • Auf einigen Seiten ist nicht mindestens eine korrekte Lesereihenfolge programmatisch festgelegt [Anforderung Nummer 9.1.3.2 Sinnvolle Reihenfolge, von UNE-EN 301549:2022].
  • Identifizierung von Elementen nur sensorische Merkmale wie Form, Farbe, Größe, visueller Standort, Ausrichtung oder Klang [Anforderung 9.1.3.3.3 Sensorische Merkmale, UNE-EN 301549:2022].
  • Der Inhalt passt sich nicht an, wenn die Bildschirmausrichtung geändert wird [Anforderung 9.1.3.4 Ausrichtung, UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt Formularelemente, in denen der Zweck des Eintrags nicht angegeben ist [Anforderung 9.1.3.5 Identify the purpose of entry, der UNE-EN 301549:2022].
  • Auf einigen Seiten wurde Farbe als einziges visuelles Mittel verwendet, um Informationen zu vermitteln, eine Aktion anzuzeigen, eine Reaktion hervorzurufen oder ein visuelles Element zu unterscheiden [Anforderung 9.1.4.1 Verwendung von Farbe, UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt Tonelemente, die automatisch abgespielt werden, und es gibt keinen Mechanismus, um sie anzuhalten oder zu stoppen (Anforderung 9.1.4.2 Audiosteuerung der UNE-EN 301549:2022).
  • Auf einigen Seiten beträgt das Kontrastverhältnis im Text möglicherweise nicht mindestens 4,5:1 (Anforderung Nummer 9.1.4.3 Kontrast (Minimum), der UNE-EN 301549:2022).
  • Auf einigen Seiten gibt es Fehler in Bezug auf die Textgröße und deren Anpassbarkeit beim Zoomen [Anforderung 9.1.4.4.4 Textgrößenänderung, UNE-EN 301549:2022].
  • Cliparts, die nur Text enthalten, sind verfügbar [Anforderung 9.1.4.5 Textbilder, aus UNE-EN 301549:2022].
  • Es treten Fehler auf, wenn die Schriftgröße, die Zoomstufe oder der Abstand des Textes angepasst wird [Anforderung 9.1.4.10 Textrückstellung, UNE-EN 301549:2022].
  • Unzureichender Kontrast bei Schnittstellenkomponenten oder grafischen Objekten [Anforderung Nr. 9.1.4.11 Kontrast von Nicht-Text-Inhalten, UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt Text, der nicht korrekt angezeigt wird, wenn Zeilenhöhen und -abstände geändert werden [Anforderung 9.1.4.12 Textabstand, UNE-EN 301549:2022].
  • Wenn ein Element den Mauszeiger oder den Tastaturfokus erhält, werden zusätzliche Inhalte angezeigt, die nicht entfernt werden können, ohne den Mauszeiger zu bewegen oder den Mausfokus zu ändern [Anforderung 9.1.4.13 Inhalt mit Schwebezustand oder Fokus, UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt Seiten, auf denen die Tastaturnavigation nicht optimal ist und Fehler auftreten [Anforderung 9.2.1.1.1 Tastatur der UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt Komponenten, die, wenn sie den Fokus erhalten, verhindern, dass der Fokus nur mit der Tabulatortaste oder den Pfeiltasten auf einen anderen Fokus umgeschaltet werden kann [Anforderung Nummer 9.2.1.2 Keine Fokusfallen, der UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt Tastenkombinationen, die nicht funktionieren [Anforderung 9.2.1.4 Zeichentastenkombinationen in UNE-EN 301549:2022].
  • Es besteht eine zeitliche Begrenzung, die nicht gestoppt, angepasst oder verlängert werden kann [Anforderung Nummer 9.2.2.1 Anpassungszeit, der UNE-EN 301549:2022].
  • Es kann einige Informationen in automatischen Bewegungen geben, die nicht über Bedienelemente zum Anhalten, Kontrollieren oder Ausblenden verfügen [Anforderung 9.2.2.2.2 Pause, Stopp und Ausblenden, UNE-EN 301549:2022].
  • Es können Elemente vorhanden sein, die mehr als dreimal in einer Sekunde oder über dem allgemeinen Schwellenwert blinken [Anforderung 9.2.3.1 Schwellenwert von drei Blitzen oder weniger, UNE-EN 301549:2022].
  • Auf einigen Seiten gibt es keinen Mechanismus für das Weglassen von Inhaltsblöcken, die sich auf mehreren Seiten wiederholen [Anforderung 9.2.4.1 Vermeidung von Blöcken, in UNE-EN 301549:2022].
  • Unzureichende Beschreibung einiger Titel von Webseiten [Anforderung Nr. 9.2.4.2 Seitentitel, UNE-EN 301549:2022].
  • In einigen Dokumenten hat die sequenzielle Tastaturnavigation möglicherweise keine konsistente Reihenfolge [Anforderung Nummer 9.2.4.3 Reihenfolge des Fokus, von UNE-EN 301549:2022].
  • Der Zweck von Portallinks, Überschriften oder Beschriftungen ist möglicherweise nicht immer für alle Benutzer ausreichend beschreibend oder konsistent (Anforderung 9.2.4.4.4 Zweck von Links (im Kontext) in UNE-EN 301549:2022).
  • Links zu verwandten Inhaltsseiten oder alternativen Navigationsmöglichkeiten sind nicht immer vorhanden [Anforderung 9.2.4.5 Multiple pathways, von UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt Überschriften mit sich wiederholendem und/oder nicht beschreibendem Text [Anforderung Nummer 9.2.4.6 Überschriften und Kennzeichnungen, UNE-EN 301549:2022].
  • Die Position des Scheinwerfers ist nicht immer sichtbar, wenn mit einer Tastatur navigiert wird [Anforderung 9.2.4.7 Sichtbarer Scheinwerfer, in UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt Elemente, die Mehrpunkt- oder pfadbasierte Gesten verwenden, die nicht nur mit einem Zeiger oder ohne pfadbasierte Gesten bedient werden können [Anforderung 9.2.5.1 Zeigergesten, UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt Seiten, auf denen ein Ereignis nicht durch Klicken mit der Maus abgebrochen werden kann [Anforderung 9.2.5.2 Zeigerabbruch, UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt Schnittstellenkomponenten, die keine sichtbaren Etiketten haben [Anforderung 9.2.5.3 Namensetikett, UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt eine Funktionalität, die nur durch Bewegung bedienbar ist [Anforderung Nummer 9.2.5.4 Aktivierung durch Bewegung, UNE-EN 301549:2022].
  • Auf einigen Seiten ist die verwendete Standardsprache nicht angegeben [Anforderung 9.3.1.1.1 Sprache auf Seite , der UNE-EN 301549:2022].
  • In einigen Teilen der Website können gelegentlich Fehler bei der Bearbeitung und der Sprachkennzeichnung auftreten [Anforderung Nr. 9.3.1.2 Sprache der Teile, der UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt Komponenten, die, wenn sie den Fokus erhalten, einen Kontextwechsel einleiten [Anforderung 9.3.2.1 On receiving the focus, von UNE-EN 301549:2022].
  • Die Interaktion des Benutzers mit einem Steuerelement führt zu einem Seitenwechsel ohne Vorwarnung [Anforderung 9.3.2.2.2 Wenn Eingaben empfangen werden, in UNE-EN 301549:2022].
  • Es kann Seiten mit inkonsistenter Navigation geben, da verschiedene Links zum selben Ziel führen [Anforderung 9.3.2.3 Konsistente Navigation, UNE-EN 301549:2022].
  • Bestimmte interaktive Elemente werden nicht in allen Fällen einheitlich dargestellt, da sie in unterschiedlichen visuellen Stilen angezeigt werden [Anforderung 9.3.2.4 Einheitliche Kennzeichnung, UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt Fehlermeldungen, die nicht sehr beschreibend sind, oder Fehlermeldungen, die nicht in einer einzigen Meldung zusammengefasst sind, sowie fehlende Vorschläge im Formular, um die Felder korrekt auszufüllen [Anforderung 9.3.3.1 Identifizierung von Fehlern, von UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt Formulare mit obligatorischen Feldern, bei denen der Benutzer nicht darüber informiert wird, sowie Felder, bei denen ein Textbeispiel für das Format des Feldes fehlt [Anforderung 9.3.3.2 Etiketten oder Anweisungen der UNE-EN 301549:2022].
  • Es könnte ein Eingabefehler in einem Feld/Formular vorliegen, für den dem Benutzer kein Lösungsvorschlag angezeigt wird [Anforderung Nummer 9.3.3.3.3 Vorschläge für Fehler 333, UNE-EN 301549:2022].
  • Die Dateneingabe erkennt keine Fehler und gibt dem Benutzer keine Möglichkeit, diese zu korrigieren (Anforderung Nr. 9.3.3.4 Vermeidung von Fehlern (rechtlich, finanziell, Daten) der UNE-EN 301549:2022).
  • Bei der Verwendung von HTML- und WAI-ARIA 1.1-Tags und -Attributen können Fehler auftreten [Anforderung 9.4.1.1 Verarbeitung , von UNE-EN 301549:2022].
  • Auf einigen Seiten entsprechen die Komponenten der Benutzeroberfläche wie Formularelemente, Links und skriptgenerierte Komponenten nicht der in den Leitlinien für die Barrierefreiheit empfohlenen Struktur [Anforderung 9.4.1.2 Name, Funktion, Wert, der UNE-EN 301549:2022].
  • Auf einigen Seiten können Statusmeldungen nicht programmatisch durch Funktionen oder Eigenschaften bestimmt werden [Anforderung 9.4.1.3 Statusmeldungen der UNE-EN 301549:2022].
  • Einige der WCAG 2.1-Anforderungen werden nicht erfüllt [Anforderung Nummer 9.6 Konformitätsanforderungen der WCAG-Leitlinien, UNE-EN 301549:2022].
    • Kriterium 10 – Anforderungen, die für Nicht-Web-Dokumente gelten: Nicht anwendbar.
  • Es kann Dokumente mit Bildern geben, für die es keine angemessene Textalternative gibt [Anforderung 10.1.1.1.1 Nichttextlicher Inhalt, UNE-EN 301549:2022].
  • Es darf keine gleichwertige Alternative für reine Audio- oder reine Videoinhalte geben [Anforderung 10.1.2.1 Nur Audio und nur Video, UNE-EN 301549:2022].
  • Bei Videos können Untertitel und Audiobeschreibungen fehlen (Anforderung 10.1.2.2.2 Untertitel (aufgezeichnet) der UNE-EN 301549:2022).
  • Es darf keine Alternative für zeitabhängige Medien oder eine Audiobeschreibung für Videoinhalte geben, die in synchronisiertem Multimedia aufgezeichnet wurden [Anforderung 10.1.2.3 Audiobeschreibung oder alternative Medien, UNE-EN 301549:2022].
  • Die Audiobeschreibung darf nicht für alle aufgezeichneten Videoinhalte innerhalb synchronisierter Multimedia-Inhalte bereitgestellt werden (Anforderung 10.1.2.5 Audiobeschreibung (aufgezeichnet), UNE-EN 301549:2022).
  • In einigen Dokumenten werden die Informationen, die Struktur und die Beziehungen nicht von der Software bestimmt oder haben keine Alternative als Text [Anforderung 10.1.3.1 Informationen und Beziehungen, von UNE-EN 301549:2022].
  • Bei einigen Dokumenten ist nicht mindestens eine korrekte Lesereihenfolge durch das Programm definiert [Anforderung 10.1.3.2 Sinnvolle Reihenfolge, von UNE-EN 301549:2022].
  • Es kann Dokumente geben, für die es keine zugängliche Alternative gibt, mit der man arbeiten und den Inhalt verstehen kann [Anforderung 10.1.3.3.3 Sensorische Merkmale, UNE-EN 301549:2022].
  • Es kann Dokumente geben, deren Inhalt sich nicht anpasst, wenn die Bildschirmausrichtung geändert wird [Anforderung 10.1.3.4 Ausrichtung, UNE-EN 301549:2022].
  • In einigen Formularen ist der Zweck des Eingabefeldes, in dem Informationen über den Benutzer erfasst werden, nicht angegeben [Anforderung 10.1.3.5 Identifizieren Sie den Zweck der Eingabe, in UNE-EN 301549:2022].
  • In einigen Dokumenten wurde Farbe als einziges visuelles Mittel verwendet, um Informationen zu übermitteln, eine Aktion anzuzeigen, eine Reaktion hervorzurufen oder ein visuelles Element zu unterscheiden [Anforderung 10.1.4.1 Verwendung von Farbe, UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt Audioelemente in einem Dokument, die automatisch abgespielt werden, und es gibt keinen Mechanismus, um sie anzuhalten oder zu stoppen (Anforderung 10.1.4.2 Audiosteuerung, UNE-EN 301549:2022).
  • In einigen Dokumenten beträgt das Kontrastverhältnis im Text möglicherweise nicht mindestens 4,5:1 (Anforderung Nummer 10.1.4.3 Kontrast (Minimum), UNE-EN 301549:2022).
  • Bei einigen Texten kann die Größe nicht um bis zu 200 Prozent verändert werden, ohne dass Inhalt oder Funktionalität verloren gehen, und bei einigen Dokumenten kann der Inhalt Funktionalität oder Information verlieren, wenn der Inhalt vergrößert wird [Anforderung 10.1.4.4 Text resizing, aus UNE-EN 301549:2022].
  • In einigen Dokumenten wurden möglicherweise Bilder von Text anstelle von Text verwendet, um Informationen zu übermitteln [Anforderung 10.1.4.5 Bilder von Text, in UNE-EN 301549:2022].
  • In einigen Dokumenten kann der Inhalt Funktionen oder Informationen verlieren, wenn der Inhalt erweitert wird [Anforderung 10.1.4.10 Neuformulierung des Textes, von UNE-EN 301549:2022].
  • In einigen Dokumenten erreicht der Kontrast von Komponenten der Benutzeroberfläche und grafischen Objekten bei benachbarten Farben möglicherweise nicht den Wert 3:1 [Anforderung 10.1.4.11 Kontrast von nichttextlichen Inhalten, UNE-EN 301549:2022].
  • In einigen Texten ist es nicht möglich, den vorgegebenen Textabstand zu überschreiben [Anforderung 10.1.4.12 Textabstand, UNE-EN 301549:2022].
  • Der Inhalt einiger Dokumente erhält keinen Tastaturfokus, mit dem eine Aktion ausgeführt werden kann [Anforderung 10.1.4.13 Inhalt mit Hover oder Fokus, in UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt Dokumente, bei denen eine vollständige Bedienung über die Tastatur nicht möglich ist [Anforderung 10.2.1.1.1 Tastatur, UNE-EN 301549:2022].
  • In einigen Dokumenten sind die Überschriften nicht definiert, und die Navigation mit der Tastatur ist nicht möglich [Anforderung 10.2.1.2 No focus traps , in UNE-EN 301549:2022].
  • In einigen Dokumenten gibt es Tastenkombinationen, die nicht funktionieren [Anforderung Nr. 10.2.1.4 Zeichentastenkombinationen, von UNE-EN 301549:2022].
  • In einigen Dokumenten gibt es eine zeitliche Begrenzung, die nicht gestoppt, angepasst oder verlängert werden kann [Anforderung Nummer 10.2.2.1 Anpassungszeit, in UNE-EN 301549:2022].
  • Einige Dokumente können Informationen in automatischer Bewegung enthalten, die nicht über Steuerelemente zum Anhalten, Kontrollieren oder Ausblenden verfügen [Anforderung 10.2.2.2.2 Anhalten, Stoppen und Ausblenden, der UNE-EN 301549:2022].
  • Ein Dokument kann Elemente enthalten, die mehr als dreimal in einer Sekunde oder über dem allgemeinen Schwellenwert [Anforderung 10.2.3.1 Schwellenwert von drei Blitzen oder weniger, UNE-EN 301549:2022] blinken.
  • Es kann Dokumente geben, die keinen Titel haben [Anforderung Nr. 10.2.4.2 Seitentitel der UNE-EN 301549:2022].
  • In einigen Dokumenten sind die Überschriften nicht definiert, so dass eine Navigation mit der Tastatur nicht möglich ist [Anforderung 10.2.4.3 Reihenfolge des Fokus in UNE-EN 301549:2022].
  • Einige Dokumente können einen Link enthalten, für den der spezifische Zweck nicht textlich definiert ist (Anforderung Nr. 10.2.4.4.4 Zweck von Links (im Kontext), UNE-EN 301549:2022).
  • In einigen Dokumenten kann eine Überschrift oder eine Kontrollbezeichnung vorhanden sein, die den Zweck nicht ausreichend beschreibt [Anforderung 10.2.4.6 Überschriften und Kennzeichnungen, UNE-EN 301549:2022].
  • Die Position des Scheinwerfers ist nicht immer sichtbar, wenn mit einer Tastatur durch ein Dokument navigiert wird [Anforderung 10.2.4.7 Sichtbarer Scheinwerfer, UNE-EN 301549:2022].
  • In einigen Dokumenten kann es Elemente geben, die Mehrpunkt- oder pfadbasierte Gesten verwenden, die nicht nur mit einem Zeiger oder ohne pfadbasierte Gesten bedient werden können [Anforderung 10.2.5.1 Zeigergesten, UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt Dokumente, bei denen ein Ereignis nicht durch Klicken mit der Maus abgebrochen werden kann [Anforderung 10.2.5.2 Zeigerabbruch, UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt Dokumente, die einige Etiketten zu den Kontrollen haben, die nicht denselben Namen tragen [Anforderung 10.2.5.3 Namensetikett, UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt Dokumente, deren Funktionalität nur durch Bewegung bedienbar ist [Anforderung Nummer 10.2.5.4 Aktivierung durch Bewegung, der UNE-EN 301549:2022].
  • Es kann Dokumente geben, bei denen die Hauptsprache nicht angegeben ist [Anforderung Nr. 10.3.1.1.1 Sprache der Seite in UNE-EN 301549:2022].
  • In einigen Dokumenten kann es Inhalte oder Ausdrücke geben, deren Sprache nicht durch das Programm bestimmt werden kann [Anforderung 10.3.2.1 Sprache der Teile, in UNE-EN 301549:2022].
  • Es kann Komponenten in einem Dokument geben, die, wenn sie den Fokus erhalten, einen Kontextwechsel einleiten [Anforderung 10.3.2.1 Wenn sie den Fokus erhalten, in UNE-EN 301549:2022].
  • Die Interaktion des Benutzers mit einem Steuerelement führt zu einem Seitenwechsel ohne vorherige Warnung [Anforderung 10.3.2.2.2 Wenn Eingaben empfangen werden, in UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt Dateneingabefelder mit automatischer Fehlererkennung, aus denen nicht hervorgeht, wo oder wie der Fehler auftritt (Anforderung Nr. 10.3.3.1 Fehleridentifizierung, UNE-EN 301549:2022).
  • In einigen Formen eines Dokuments kann ein automatischer Kontextwechsel ohne Warnung des Benutzers erfolgen [Anforderung 10.3.3.2 Etiketten oder Anweisungen der UNE-EN 301549:2022].
  • In einigen Dokumenten kann es vorkommen, dass ein Eingabefehler in einem Feld/Formular auftritt und der Benutzer nicht über den Vorschlag zur Lösung des Fehlers informiert wird [Anforderung 10.3.3.3.3 Vorschläge im Falle von Fehlern, UNE-EN 301549:2022].
  • In jedem Dokument kann ein Formular für die Datenerfassung oder rechtliche oder finanzielle Kompromisse enthalten sein, die nicht umkehrbar oder überprüfbar sind oder vor der Einreichung bestätigt werden müssen (Anforderung 10.3.3.4 Vermeidung von Fehlern (rechtlich, finanziell, Daten), der UNE-EN 301549:2022).
  • In einigen Dokumenten können doppelte Attribute und IDs vorhanden sein (Anforderung Nr. 10.4.1.1.1 Verarbeitung, UNE-EN 301549:2022).
  • In einigen Dokumenten entsprechen Komponenten der Benutzeroberfläche wie Formularelemente, Links und skriptgenerierte Komponenten nicht der in den Leitlinien für die Barrierefreiheit empfohlenen Struktur [Anforderung 10.4.1.2 Name, Funktion, Wert, der UNE-EN 301549:2022].
  • In einigen Dokumenten können Statusmeldungen nicht programmatisch durch Funktionen oder Eigenschaften bestimmt werden [Anforderung 10.4.1.3 Statusmeldungen, UNE-EN 301549:2022].
    • Kriterium 11 – Softwareanforderungen: Nicht anwendbar.
  • Die visuellen Benutzereinstellungen des Browsers werden auf der Seite nicht beachtet [Anforderung 11.7 Benutzereinstellungen, UNE-EN 301549:2022].
  • Die für die Zugänglichkeit erforderlichen Informationen sind möglicherweise nicht mit dem Format kompatibel, das für die Ausgabe des Autorentools verwendet wird (Anforderung 11.8.1 Content Management Technology der UNE-EN 301549:2022).
  • Es darf kein Mechanismus für die Erstellung von Inhalten in einer zugänglichen Form vorhanden sein [Anforderung 11.8.2 Erstellung von zugänglichen Inhalten, UNE-EN 301549:2022].
  • Es gibt keinen Mechanismus für die Erhaltung der Zugänglichkeitsinformationen während der Umwandlung [Anforderung 11.8.3 Erhaltung der Zugänglichkeitsinformationen während der Umwandlung, UNE-EN 301549:2022].
  • Es darf kein Reparaturmechanismus für die Zugänglichkeitsprüfung vorhanden sein [Anforderung 11.8.4 Reparaturdienst, UNE-EN 301549:2022].
  • Eine Vorlage, die die Erstellung von Inhalten gemäß den Anforderungen von Kapitel 9 (Web) oder 10 (Nicht-Web-Dokumente) unterstützt, ist möglicherweise nicht verfügbar (Anforderung Nummer 11.8.5 Vorlagen, von UNE-EN 301549:2022).
    • Kriterium 12 – Anforderungen an die Dokumentation und Unterstützungsdienste: Nicht zutreffend.
  • In der Produktdokumentation sind nicht alle verfügbaren Zugänglichkeitsmerkmale aufgeführt oder erläutert [Anforderung 12.1.1 Zugänglichkeits- und Kompatibilitätsmerkmale der UNE-EN 301549:2022].
  • Die Produktdokumentation darf nicht vollständig in zugänglichen Formaten vorliegen [Anforderung Nummer 12.1.2 Zugängliche Dokumentation der UNE-EN 301549:2022].
  • Die Unterstützungsdienste bieten nicht alle Informationen über Zugänglichkeitsmerkmale, die in der Produktdokumentation enthalten sind [Anforderung 12.2.2 Informationen über Zugänglichkeits- und Kompatibilitätsmerkmale, UNE-EN 301549:2022].
  • Unterstützungsdienste können nicht immer an die Kommunikationsbedürfnisse von Nutzern mit Behinderungen angepasst werden [Anforderung Nr. 12.2.3 Effektive Kommunikation, der UNE-EN 301549:2022].
  • Es kann sein, dass die von den Unterstützungsdiensten bereitgestellten Unterlagen nicht in einem zugänglichen Format vorliegen [Anforderung Nr. 12.2.4 Zugängliche Dokumentation, UNE-EN 301549:2022].
b. Unverhältnismäßige Belastung: Nicht anwendbar. c. Der Inhalt fällt nicht in den Geltungsbereich der geltenden Rechtsvorschriften:
  • Es kann vorkommen, dass PDF-Dateien und andere Dateien der Büroautomation, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden, nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen. Es wurden jedoch Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass die meisten von ihnen dies tun.
  • Es kann Inhalte von Dritten geben, die nicht von dieser Einheit entwickelt wurden oder unter ihrer Kontrolle stehen, wie z. B. Bilder, interaktive Karten, Videos, Dokumente, Player usw.
  • Es kann vorkonvertierte Dateien geben, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen.
  • Teile oder die gesamte Website können mit einem CMS (WordPress, Shopify, PrestaShop usw.) erstellt werden, so dass aufgrund einer Aktualisierung oder Änderung der Systeme möglicherweise nicht alle generierten oder selbst erstellten Inhalte allen Zugänglichkeitsvorschriften entsprechen.

Erstellung dieser Zugänglichkeitserklärung

Diese Erklärung wurde am 23/09/2024 erstellt. Die zur Erstellung der Erklärung verwendete Methode war eine vom Unternehmen selbst durchgeführte Selbsteinschätzung. Letzte Überarbeitung der Erklärung: 23/09/2024

Bemerkungen und Kontaktangaben

Sie können Mitteilungen über die Anforderungen an die Zugänglichkeit machen (Artikel 10.2.a des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September), wie z. B.:
  • Meldung eines möglichen Verstoßes gegen die Vorschriften auf dieser Website.
  • Übermittlung anderer Schwierigkeiten beim Zugang zu Inhalten.
  • jede andere Anfrage oder jeden Verbesserungsvorschlag bezüglich der Zugänglichkeit der Website zu machen.
Über die folgenden Kanäle:
  • E-Mail: tovel@biznalar.com
  • Telefon: 952542992
Gemäß Artikel 10.2.b des RD 1112/2018 können Sie auch einreichen:
  • Eine Beschwerde über die Einhaltung der Anforderungen des RD 1112/2018.
  • Ein Antrag auf zugängliche Informationen in Bezug auf:
    • Inhalte, die vom Anwendungsbereich der RD 1112/2018 gemäß Artikel 3 Absatz 4 ausgeschlossen sind.
    • Inhalte, die von den Zugänglichkeitsanforderungen ausgenommen sind, weil sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.
In dem Antrag auf Zugang zu Informationen müssen der Sachverhalt, die Gründe und der Antrag klar dargelegt werden, um nachzuweisen, dass der Antrag angemessen und rechtmäßig ist. Die Mitteilungen werden von der Unternehmensleitung als der für den Inhalt dieser Website zuständigen Stelle entgegengenommen und bearbeitet.

Fakultativer Inhalt

Die derzeit sichtbare Version dieser Website datiert vom 23.09.2024, und an diesem Datum wurde die aktuelle Zugänglichkeitsstufe überarbeitet. Seit diesem Datum werden die neuen oder geänderten Webinhalte, sowohl die Vorlagen als auch die endgültig veröffentlichten Seiten und Dokumente, teilweise täglich überprüft, um die Einhaltung der Zugänglichkeitsanforderungen der Norm UNE-EN 301549:2022 unter Berücksichtigung der Ausnahmen des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September zu gewährleisten. Unter anderem werden die folgenden Maßnahmen ergriffen, um die Zugänglichkeit zu erleichtern:
  • Verwendung von Alternativtext auf Bildern.
  • Links geben Auskunft über die Funktion oder das Ziel des Hyperlinks.
  • Verwendung von W3C-Standards: XHTML 1.0, CSS 3.0, WAI AA.

Kompatibilität

Die Website:
  • wurde in Übereinstimmung mit den aktuellen Normen und Vorschriften in Bezug auf die Zugänglichkeit gestaltet und entspricht den in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) definierten Prüfpunkten der Priorität 2 (AA).
  • ist optimiert für die jeweils aktuellen Versionen von Chrome, Edge, Firefox, Safari und Opera
  • ist so konzipiert, dass sie in jeder Auflösung und auf jedem Desktop, Tablet oder Mobilgerät korrekt angezeigt wird (responsive Design).
  • wurde mit HTML5 als Auszeichnungssprache und CSS 3 Style Sheets für das Design erstellt.
Darüber hinaus werden die Inhalte laufend überprüft und überarbeitet, um ihre Interpretation zu erleichtern und die Navigation durch das Webportal zu verbessern.
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